Waffenrecht für Sportschützen

Übersicht: WBK, Bedürfnisnachweis, Sachkunde, Aufbewahrung - die wichtigsten Regeln für angehende und aktive Sportschützen.

Wichtiger Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick nach bestem Wissen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das jeweils gültige Waffengesetz (WaffG), die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), die Sportordnungen der Verbände sowie Auskünfte der zuständigen Waffenbehörde (Landratsamt Ludwigsburg).
Stand dieser Übersicht: Juni 2026.

Die WBK (Waffenbesitzkarte)

Die Waffenbesitzkarte ist die behördliche Erlaubnis zum Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen. Sie wird in unserem Landkreis vom Landratsamt Ludwigsburg ausgestellt. Für Sportschützen ist meist die "gelbe WBK" relevant (Sportwaffen mit erleichtertem Erwerb innerhalb bestimmter Grenzen).

Voraussetzungen (§ 4 WaffG)

  • Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre, für Großkaliber 21 bzw. 25 Jahre)
  • Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG - Führungszeugnis, Auskunft Verfassungsschutz)
  • Persönliche Eignung (§ 6 WaffG - bei begründeten Zweifeln auch ärztliches/psychologisches Gutachten)
  • Sachkunde (§ 7 WaffG - Lehrgang & Prüfung)
  • Bedürfnis (§ 8 WaffG - bei Sportschützen § 14 WaffG)
  • Sichere Aufbewahrung (§ 36 WaffG - geprüfter Tresor)

Bedürfnisnachweis nach § 14 WaffG

Sportschützen weisen ihr Bedürfnis durch eine Vereinsmitgliedschaft und regelmäßiges Training nach. Der Verein bestätigt das Bedürfnis schriftlich.

Mindestanforderungen

  • 12 Monate ununterbrochene Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband (z. B. DSB)
  • Innerhalb der letzten 12 Monate mindestens 18 Trainingseinheiten ODER 12 Trainingseinheiten plus Teilnahme an mindestens einem Wettkampf in der gewünschten Disziplin
  • Lückenloses Schießbuch als Nachweis
  • Bestätigung durch den Verein und den anerkannten Schießsportverband

Die Verbandsbescheinigung wird im SSV Kleinsachsenheim über den Vorstand und den Schützenkreis Neckar-Enz / WSV beantragt.

Sachkundenachweis (§ 7 WaffG)

Vor der ersten WBK ist ein Sachkundelehrgang mit anschließender Prüfung erfolgreich zu absolvieren. Die Lehrgänge werden von den Schützenverbänden regelmäßig angeboten.

  • Theorie: Waffenrecht, Waffentechnik, Munitionskunde, Sicherheit, Erste Hilfe
  • Praxis: sicherer Umgang mit Lang- und Kurzwaffen, Lade-, Entlade- und Sicherungstechniken
  • Prüfung: schriftliche und praktische Prüfung vor einem anerkannten Prüfungsausschuss

Aktuelle Lehrgangstermine in der Region erfragen Sie über den Vorstand oder beim Schützenkreis Neckar-Enz.

Aufbewahrung (§ 36 WaffG)

Erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen so aufbewahrt werden, dass sie weder abhanden kommen noch Dritten zugänglich sind.

Anforderungen an den Tresor

  • Mindestens Widerstandsgrad 0 (RG 0) nach DIN/EN 1143-1 für Kurzwaffen und Langwaffen
  • Höhere Anforderungen je nach Anzahl und Art der Waffen
  • Tresor sicher mit Wand oder Boden verankert (außer ab bestimmtem Eigengewicht)
  • Munition getrennt oder zumindest in separatem Tresorfach aufbewahren
  • Schlüssel/Codes nur dem Berechtigten zugänglich

Die Waffenbehörde kann anlasslose Aufbewahrungskontrollen durchführen.

Der typische Weg zur ersten WBK

  1. Vereinseintritt beim SSV Kleinsachsenheim, regelmäßiges Training in einer Disziplin
  2. Nach einigen Monaten: Sachkundelehrgang belegen
  3. Nach 12 Monaten Mitgliedschaft & ausreichend Trainingseinheiten: Verbandsbescheinigung beantragen
  4. Antrag bei der Waffenbehörde (Landratsamt Ludwigsburg) mit allen Nachweisen einreichen
  5. Tresor beschaffen, Aufbewahrung abnehmen lassen
  6. Nach Erteilung der WBK: Erwerb der Sportwaffe beim zugelassenen Händler
  7. Innerhalb von 14 Tagen: Eintragung der erworbenen Waffe in die WBK bei der Behörde

Realistisch dauert der gesamte Weg vom Vereinseintritt bis zur ersten eigenen Sportwaffe etwa 12-18 Monate.

Weiterführende Informationen

  • Waffengesetz: gesetze-im-internet.de
  • Landratsamt Ludwigsburg: Waffenbehörde, Antragsformulare, Termine
  • DSB Sportordnung: dsb.de - aktuelle Sportordnung & Disziplinen

Fragen zum Waffenrecht?

Unser Vorstand und unsere erfahrenen Mitglieder beraten Sie gerne persönlich auf Ihrem Weg zur WBK.